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IDG

Die Abkürzung IDG steht für:

  • Firmen und Konzerne:

    • Informationsverarbeitung und Dienstleistungen GmbH, dem ITK-Dienstleister der Gothaer Versicherung, siehe Informationsverarbeitung und Dienstleistungen GmbH
    • International Data Group, siehe International Data Group

Herbert Ludwig Wilhelm Göring

Herbert Ludwig Wilhelm Göring (* 9. Dezember 1889 in Kettwig, † unbekannt) war als Vetter Hermann Görings in der Zeit des Nationalsozialismus Mitglied in zahlreichen Aufsichträten.

Herbert Göring war 1933 zunächst im Preußischen Staatsministerium beschäftigt, ehe er 1934 als Generalreferent ins Reichswirtschaftsministerium wechselte. Am 3. Juni 1934 der SS beigetreten, erreichte er 1939 den Rang eines SS-Obersturmbannführers und war dem Stab des SS-Hauptamtes zugeordnet. Er gehörte dem Freundeskreis des Reichsführers-SS, Heinrich Himmler, an.

Göring bekleidete zahlreiche Positionen in Industriebetrieben, unter anderem war er

  • Leiter der Vereinigten Stahlwerke Berlin (1938)
  • Verwaltungsratsvorsitzender Weser-Flugzeugbau GmbH
  • Aufsichtsratsmitglied Deutsche Schiff- und Maschinenbau AG (Deschimag)
  • Asphaltfabrik Schlesing Nachfolger
  • Continental-Asphalt AG
  • Schering AG
  • Colonia Versicherung Köln
  • Nordstern Versicherung Berlin,
  • Reichswerke AG für Erzbergbau und Eisenhütten „Hermann Göring“

Von 1944 bis zum Kriegsende war er in Haft.

Kapitalisierungsgeschäft

Ein Kapitalisierungsgeschäft oder eine Sparversicherung ist ein von einer Lebensversicherungsgesellschaft angebotener Sparvertrag (Versicherungssparen), der nach Art einer klassischen gemischten Versicherung (Kapitallebensversicherung, Ab- und Erlebensversicherung), jedoch ohne Risikokomponente gestaltet ist. Kapitalisierungsgeschäfte sind somit keine Versicherungsgeschäfte im eigentlichen Sinne; die Kalkulation stützt sich ausschließlich auf die beiden Rechnungsgrundlagen Zins und Kosten, es werden keine biometrischen Daten (z. B. Sterbetafeln) benötigt.

Kapitalisierungsgeschäfte sind so wie gemischte Versicherungen an den Zins- und Kostenüberschüssen beteiligt; Risikoüberschüsse fallen naturgemäß keine an.

Während in Frankreich die Kapitalisierungsgeschäfte (Contrats de capitalisation) sehr weit verbreitet sind, haben sie in Deutschland und Österreich keine besondere Bedeutung erlangt, zumal die von deutschen bzw. österreichischen Versicherern angebotenen Erlebens(kapital)versicherungen im Todesfall entweder den aliquoten Anteil an der Versicherungssumme auszahlen (steigende gemischte Versicherung) oder die Summe der bis zum Ableben eingezahlten Beiträge rückerstatten (Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr), sodass sich diese Tarife aufgrund der sehr geringen Risikokomponenten bzw. des sehr geringen Vererbungseffektes in ihren Leistungsspektren von echten Kapitalisierungsgeschäften kaum unterscheiden.

IDG

Die Abkürzung IDG steht für:

  • Firmen und Konzerne:

    • Informationsverarbeitung und Dienstleistungen GmbH, dem ITK-Dienstleister der Gothaer Versicherung, siehe Informationsverarbeitung und Dienstleistungen GmbH
    • International Data Group, siehe International Data Group

Glaubhaftmachung

Glaubhaftmachung bedeutet im Zivilprozess ein herabgesetztes Beweismaß. Der Beweisführer muss nicht wie beim Beweis dem Richter die vollständige persönliche Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptung verschaffen, sondern hat die Tatsache schon dann glaubhaft gemacht, wenn diese dem Richter wahrscheinlich erscheint. Daneben befreit die Möglichkeit der Glaubhaftmachung, die die Zivilprozessordnung in bestimmten Fällen - insbesondere bei der einstweiligen Verfügung - einräumt, von der Einhaltung der Beweisformen des Strengbeweises (Zeuge, Sachverständiger, Urkunde, Augenschein und Parteivernehmung) und der bei ihrer Erhebung vorgeschriebenen Förmlichkeiten. Deshalb kann der Beweisführer sich auch auf eine eidesstattliche Versicherung (sogar seine eigene) stützen. § 294 Abs. 1 ZPO legt insoweit fest: “Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden.

Andererseits ist bei der Glaubhaftmachung die Beweisaufnahme auf präsente Beweismittel beschränkt, so dass beispielsweise nicht durch Bezeichnung abwesender Zeugen oder den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens glaubhaft gemacht werden kann (§ 294 Abs. 2 ZPO: “Eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist unstatthaft“).

Falsche Versicherung an Eides Statt

Die falsche Versicherung an Eides Statt ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 156 StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten.

§ 156 StGB lautet:

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Tatbestand enthält zwei Alternativen: Die Abgabe der falschen Versicherung und die Berufung auf eine solche Versicherung.

Die in Rede stehende Versicherung an Eides Statt ist von geringerem Gewicht gegenüber dem Eid und der eidesgleichen Bekräftigung. Diesen gegenüber ist die Straftat der Meineid nach § 154 StGB.

Derjenige, der eine Versicherung an Eides Statt erklärt, bindet sich an den Gehalt seiner Versicherung. Dabei müssen nicht zwingend die Worte „eidesstattlich“ oder „an Eides Statt“ verwendet werden. Es genügt der unzweideutig verwendete Sinn. Die Form schriftlich, elektronisch oder auch nur mündlich ist für den Tatbestand unerheblich.

Die Versicherung muss gegenüber einem Gericht oder einer Behörde abgegeben worden sein, die zur Abnahme von Versicherungen an Eides Statt zuständig ist. Versicherungen, die man gegenüber Privatpersonen oder privaten Unternehmen „an Eides Statt“ abgibt, werden von dem Tatbestand nicht erfasst; dabei handelt es sich lediglich um – grundsätzlich straflose – schriftliche Lügen.

Zentrale Bedeutung bekommt allerdings die Falschheit der Versicherung. Dies beurteilt sich am Umfang der Wahrheitspflicht und dem Umfang der Erklärungspflicht. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist die Zuständigkeit der Behörde, die die Versicherung an Eides Statt abnimmt. Ferner muss die Abnahme der Versicherung an Eides Statt auch zulässig sein.

Die Tatbestandsalternative des Berufens auf eine eidesstattliche Versicherung gewinnt durch die Versicherung nach §§ 807, 883 ZPO, § 98 InsO u. a. (früher: Offenbarungseid) besonderes Gewicht.

Auf subjektiver Seite verlangt § 156 lediglich bedingten Vorsatz. Direkter Vorsatz ist seit 1974 nicht mehr notwendig. Die fahrlässig falsche Versicherung an Eides Statt ist in § 163 StGB geregelt und mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bewehrt.

Der Versuch des Delikts ist nicht strafbar.

Üblicherweise kann der Tatbestand mit Betrugsdelikten und Urkundenfälschung sowie Bankrott (§§ 264 - 283 StGB) zusammentreffen.

EV

Die Abkürzung EV bedeutet

  • Embedded Value, eine Bewertungsgröße in der Finanzwirtschaft
  • exposure value, siehe Lichtwert
  • Äquivalente Variation (equivalent variation)
  • in der Rechtssprache
    • Eidesstattliche Versicherung (Versicherung an Eides Statt)
    • Eigentumsvorbehalt
    • Einigungsvertrag
    • einstweilige Verfügung
    • Ermittlungsverfahren (meist nur das strafrechtliche)
  • in der Versicherungswirtschaft
    • Einzelversicherung
    • Einzelvertrag
    • Externer Vertrieb

Die Abkürzung eV steht für

  • Elektronenvolt

Die Abkürzung e. V. steht für

  • eingetragener Verein

Die Abkürzung ev. steht für

  • evangelisch

ITERGO

Die ITERGO Informationstechnologie GmbH ist der zentrale IT-Dienstleister der ERGO Versicherungsgruppe.

Geschichte

Die ITERGO wurde am 1. Januar 2000 durch die Zusammenlegung der EDV-Abteilungen der Hamburg-Mannheimer, der Victoria, der D.A.S. und der DKV gegründet.

Aufbau

Sie hat ca. 1500 Mitarbeiter und ist 100%-ige Tochter der ERGO Versicherungsgruppe. Sitz der Geschäftsführung ist in Düsseldorf, weitere Standorte befinden sich in Hamburg, Köln und München.

Arbeiterheim Ottakring

Das Arbeiterheim Ottakring in Wien wurde 1905 - 1907 von der Ottakringer Parteiorganisataion der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SDAP) errichtet und fungierte bis zu seiner Zerstörung im Februaraufstand 1934 als wichtiges Veranstaltungs- und Kulturzentrum des 16. Wiener Gemeindebezirks Ottakring. Der Gebäudekomplex in der Kreitnergasse 29-33 enthielt neben Büro- und Versammlungsräumlichkeiten auch einen großen Theatersaal für 1500 Personen sowie 40 Wohnungen. Finanziert wurde der Bau im wesentlichen durch einen Kredit der Ottakringer Brauerei, die dafür das Monopol des Bierausschanks in der Gaststätte des Veranstaltungszentrums erhielt. In der Nacht vom 12. zum 13. Februar 1934 wurde das Arbeiterheim Ottakring, ein Symbolbauwerk der oppositionellen Sozialdemokratie, von Polizei- und Militäreinheiten angegriffen und weitgehend zerstört. In der Folge veranlasste das Regime des Austrofaschismus die rasche Abtragung des Gebäudekomplexes und die Errichtung eines 1936 fertiggestellten Wohnhauses durch die Wiener Städtische Versicherung.

Badische Allgemeine Versicherung

Die Badische Allgemeine Versicherung AG (Badische Allgemeine) wurde am 20. Dezember 1988 als gemeinsames Tochterunternehmen des Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verbandes (BGV), Karlsruhe, und der Öffentlichen Versicherungs-Anstalt der Badischen Sparkassen (ÖVA), Mannheim, mit Sitz in Karlsruhe und Betriebsstätten in Karlsruhe und Mannheim gegründet. Das neue Unternehmen machte es dem BGV möglich, ohne Beschränkung am Markt tätig zu werden, um auch den privaten Versicherungsbedarf abzudecken. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgte zum 1. Januar 1990.

Aktionäre sind der BGV und die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG, Stuttgart, mit Quoten von 70 % bzw. 30 %. Das satzungsmäßige Geschäftsgebiet der Badischen Allgemeinen umfasst die Bundesrepublik Deutschland sowie die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Planmäßig ist die Gesellschaft in Baden tätig.

Die Geschäftstätigkeit der Badischen Allgemeinen beschränkt sich im Wesentlichen auf das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft. Die quotenmäßige Beteiligung der Gesellschaft am Terrorpool der öffentlichen Versicherer (EXTREMUS Versicherungs-AG) wird als übernommenes Versicherungsgeschäft ausgewiesen.