Rente wegen Todes
Renten wegen Todes oder auch Hinterbliebenenrenten sind Geldleistungen aus einer Versicherung, die an die hinterbliebenen Angehörigen bzw. Berechtigten der versicherten Person ausgezahlt wird.
Die gesetzliche Rentenversicherung leistet Renten wegen Todes an
- Witwen bzw. Witwer
- Waisen bzw. Halbwaisen.
Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung definiert die Renten in den §§ 46 49 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und kennt zudem mit der Erziehungsrente eine weitere Rente wegen Todes, die allerdings aus der Versicherung der überlebenden Person geleistet wird.
Auf Witwen/Witwerrenten wird Erwerbseinkommen sowie Erwerbsersatzeinkommen angerechnet, und zwar in Höhe von 40% des einen Freibetrag übersteigenden Einkommens.
Für sog. Neufälle ist auch eine Anrechnung von allen anderen steuerpflichtigen Einnahmen mit Ausnahme der Riester-Rente durchzuführen. Dazu gehören insbesondere Vermögenseinkommen, Betriebsrenten, Renten aus Privatversicherungen und private Unfallrenten.
Für die große Witwen- oder Witwerrente steigt die Altersgrenze ab 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre, je nach Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 gibt es diese Rente erst ab 47 Jahren.
Für Rechenbeispiele siehe Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)#Witwenrente.
- D.A.S. Rechtsschutzversicherung für Privatkunden (D.A.S. Flexibler Rechtsschutz und Versicherungen wie Sicherheitsbrief, Kraftfahrtversicherung und Lebensversicherung. Ferner werden auch Unfall- und

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