Kapitalisierungsgeschäft
Ein Kapitalisierungsgeschäft oder eine Sparversicherung ist ein von einer Lebensversicherungsgesellschaft angebotener Sparvertrag (Versicherungssparen), der nach Art einer klassischen gemischten Versicherung (Kapitallebensversicherung, Ab- und Erlebensversicherung), jedoch ohne Risikokomponente gestaltet ist. Kapitalisierungsgeschäfte sind somit keine Versicherungsgeschäfte im eigentlichen Sinne; die Kalkulation stützt sich ausschließlich auf die beiden Rechnungsgrundlagen Zins und Kosten, es werden keine biometrischen Daten (z. B. Sterbetafeln) benötigt.
Kapitalisierungsgeschäfte sind so wie gemischte Versicherungen an den Zins- und Kostenüberschüssen beteiligt; Risikoüberschüsse fallen naturgemäß keine an.
Während in Frankreich die Kapitalisierungsgeschäfte (Contrats de capitalisation) sehr weit verbreitet sind, haben sie in Deutschland und Österreich keine besondere Bedeutung erlangt, zumal die von deutschen bzw. österreichischen Versicherern angebotenen Erlebens(kapital)versicherungen im Todesfall entweder den aliquoten Anteil an der Versicherungssumme auszahlen (steigende gemischte Versicherung) oder die Summe der bis zum Ableben eingezahlten Beiträge rückerstatten (Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr), sodass sich diese Tarife aufgrund der sehr geringen Risikokomponenten bzw. des sehr geringen Vererbungseffektes in ihren Leistungsspektren von echten Kapitalisierungsgeschäften kaum unterscheiden.
