Elementarschaden

Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Elemente (Feuer, Wasser, Erde, Luft, siehe Vier-Elemente-Lehre) an menschlichem Gut verursacht werden. Als Elementarschäden werden insbesondere Schäden betrachtet, die von Überschwemmungen und Erdbeben verursacht werden. Elementarschäden sind bei vielen Versicherungen z. B. Hausratversicherungen und Gebäudeversicherungen ausgeschlossen, nicht versicherbar oder sie sind im Einzelfall nur gegen Extraprämien versicherbar.

Hintergrund für den vielfachen Ausschluss ist, dass Versicherungen darauf beruhen, dass die Jahresprämien, z. B. für eine Versicherung gegen Brandschäden an Gebäuden ausreichen, um alle Feuerschäden desselben Jahres zu decken, sowie die Verwaltungskosten und einen Gewinn zu erzielen.

Während nun pro Jahr im Durchschnitt nur ein winziger Bruchteil aller Gebäude abbrennt, können bei einen der in Deutschland extrem seltenen schweren Erdbeben, die z. B. in Teilen Baden-Württembergs möglich sind, auf einen Schlag tausende von Gebäuden beschädigt werden, so dass Prämien und übliche Rücklagen nicht ausreichen, um den Schaden zu decken. Erforderlich sind deshalb für eine Versicherung, die Elementarschäden umfasst und viele Kunden im gefährdeten Gebiet hat, enorme Rücklagen oder teure Rückversicherungen.

Eine Versicherung auch gegen Elementarschäden bot z. B. die Badische Feuerversicherung und die Monopolgebäudeversicherung der DDR.

Die bei Hausratsversicherungen und Gebäudeversicherungen vielfach eingeschlossenen Wasserschäden sichern meist nur Schäden durch Rohrbruch von Wasser- und Abwasserleitungen, nicht aber durch Überschwemmungen ab.

Beim Einschluss von Elementarschäden in die Hausrat-, oder Wohngebäudeversicherung ist i.d.R von einer Wartezeit auszugehen.

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