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ARV

ARV steht für:

  • Akademischer Ruderverein
  • Allgemeiner Rettungsverband
  • Amtsrichterverband
  • Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung
  • Aids-assoziiertes Retrovirus

ArV steht für:

  • Arbeiterrenten-Versicherung

Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung (übersetzt in etwa “Versicherung gegen furchtbare Krankheiten”; auch: “Schwere-Krankheiten-Vorsorge” oder “Critical Illness”) ist eine Personenversicherung, deren Leistung bei Eintritt von (fest definierten) schweren Krankheiten der versicherten Person ausgezahlt wird (z.B. Krebs).

Herkunft / Geschichte

Diese aus dem angloamerikanischen Raum stammende Versicherungsform ist in Deutschland erst seit Anfang der 90er Jahre zugelassen und wird erst von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dieses Produkt künftig von mehr Gesellschaften angeboten werden wird.

Versicherte Risiken

Die deutsche Bezeichnung Schwere-Krankheiten-Vorsorge ist insofern etwas irreführend, da bei dieser Versicherung nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne (wie z.B. Krebs, Multiple Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen, Parkinson-Krankheit, Arthritis, etc.) versichert sind, sondern auch andere Vorkommnisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Folgen schwerer Unfälle in der Deckung einer solchen Police enthalten sein können. Welche Risiken abgesichert sind, hängt konkret vom jeweiligen Tarif ab. Die Anzahl und die Art der versicherten Risiken variiert demnach und ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Manche Tarife enthalten bspw. lediglich 5 Krankheitsbilder, andere wiederum bis zu 46.

Tarifmerkmale

Die Höhe des Beitrages resultiert aus für Versicherungsverträge mit biometrischen Risiken üblichen Faktoren (z.B. Alter, Geschlecht, Versicherungssumme, Laufzeit oder Vorerkrankungen). Vorerkrankungen können wie bei Krankenversicherungen z.B. einen Zuschlag, einen Ausschluss oder eine Ablehnung bewirken. In der Ausgestaltung der weiteren Tarifmerkmale (Warte- und Karenzzeiten, Dynamik) ist die Versicherung den Krankenversicherungen und Lebensversicherungen ähnlich.

Bei einigen Dread-Disease-Versicherungen sind auch Bausteine wie z.B. Todesfallschutz, Erwerbsunfähigkeitsschutz, Pflegeschutz oder auch ein Berufsunfähigkeitsschutz einschließbar.

Ein Spezialfall ist die sogenannte “Keyperson-” oder “Keyman-Versicherung”. Hierbei werden Führungskräfte oder Spezialisten eines Unternehmens versichert, um bei einem Ausfall einen möglichen finanziellen Verlust auszugleichen.

Abgrenzung zu ähnlichen anderen Versicherungen

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird keine monatliche Rente ausgezahlt, sondern in der Regel eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig nach der Diagnosestellung, unabhängig davon, ob die Arbeitskraft der versicherten Person eingeschränkt ist oder nicht.

Steuerliche Behandlung

Eine Dread-Disease-Versicherung ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in Deutschland ggf. steuerlich absetzbar, sofern die Höchstbeiträge nicht durch z.B. Sozialversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft sind. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist in Deutschland für Privatpersonen in der Regel steuerfrei; bei Gesellschaften (siehe unten: Keyman-Versicherung) gelten solche Versicherungsleistungen in der Regel als Betriebseinnahmen. Die Beiträge können damit ggf. als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Nutzen / Kritik

Ein Vorteil der Dread-Disease-Versicherung kann sein, daß die Prüfung des Leistungsfalls möglicherweise einfacher und nicht so zeitaufwendig ist, wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Absicherung wichtiger Schlüsselpositionen in Unternehmen ist eine Dread-Disease-Versicherung der Berufsunfähigkeit aus Unternehmenssicht unter Umständen vorzuziehen.

Häufig wird diskutiert, ob die Dread-Disease-Versicherung ein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt. In diese Diskussion werden oft die sogenannten Bürotätigkeiten einbezogen, da in diesen Berufsgruppen eine Berufsunfähigkeit deutlich seltener eintritt als in handwerklichen Berufen und deshalb teilweise die Dread-Disease-Versicherung sinnvoller erscheint. Da diese beiden Formen der Arbeitskraftabsicherung zwar im Leistungsspektrum Überschneidungen aufweisen, jedoch grundsätzlich unterschiedliche Leistungsfälle abdecken, ist immer die individuelle Situation der zu versichernden Person zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang rät bspw. der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dazu, nicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten einer Dread-Disease-Versicherung zu verzichten, sondern diese höchstens als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung anzusehen. Als Begründung hierfür wird herangezogen, dass Erkrankungen des Rückens oder der Gelenke nicht versichert sind und ebensowenig psychische Erkrankungen. Diese Erkrankungen sind jedoch mit die Hauptursachen von Arbeitskraftverlust.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Sehr oft ist die Haftung der Versicherung begrenzt; so dass sich Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirkt. Beispielsweise heißt das bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro bezahlt die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert). Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte “Einrede der Unterversicherung” im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650,- Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen (Unterversicherungsverzicht). Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit der Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet, versichert.

Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl-Tarifzone). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche errechnet.

Versicherung

Versicherung steht für:

  • Versicherung (Kollektiv), das Prinzip der Risikoabsicherung durch Einbringung des Risikos in ein Kollektiv
  • Versicherungsvertrag, ein Vertrag, der die Gewährung von Versicherungsschutz zum Gegenstand hat
  • Versicherer, die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt

Gilde

Gilde steht für:

  • Gilde (Kaufleute), ein Zusammenschluss von Kaufleuten
  • Zunft, eine ständische Körperschaft von Handwerkern
  • Gilde (Biologie), eine Gruppe von Arten
  • Gilde Brauerei, eine Brauerei in Hannover
  • Die Gilde, ein Computerspiel
  • einen Zusammenschluss von Spielern, siehe Massively Multiplayer Online Role-Playing Game
  • (Gildekapitän) Seefahrt (Versicherung der Kapitänsreeder für Ihre eignen Schiffe,Kapitäne wurden gildebestätigt

Unterversicherung

Unterversicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Sachversicherungen.

Sachversicherungen verfolgen das Prinzip, dass der tatsächliche Wert eines Risikos der Versicherungssumme entsprechen sollte. Ist die Versicherungssumme größer als der Versicherungswert, so besteht eine Überversicherung. Das führt zu einer überhöhten Prämienzahlung an den Versicherer.

Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, so spricht man von einer Unterversicherung. Die Unterversicherung hat zur Folge, dass im Schadenfall die Entschädigung der Versicherung nur anteilig berechnet wird. Die Formel für die Entschädigung lautet:

Entschädigung = Schaden * Versicherungssumme / Versicherungswert

Unterversicherungsverzicht

Bei bestimmten Versicherungsarten können Versicherer einen Unterversicherungsverzicht einräumen. Dieser Verzicht besagt, dass der Versicherer im Schadenfall darauf verzichtet, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen. Jedoch ist auch dann die Entschädigung in der Regel auf die Versicherungssumme begrenzt.

  • Hausratversicherung: bei bestimmten Versicherungssummen pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Gebäudeversicherung: bei Wertermittlung durch die Versicherungsgesellschaft. Gelegentlich wird hier sogar eine Wiederherstellungsgarantie für das Gebäude übernommen
  • landwirtschaftliche Versicherungen: bei Versicherungssummen, die von der Versicherungsgesellschaft über z.B. ha- oder Tieranzahl ermittelt werden.
  • gewerbliche Versicherungen: bei Versicherungssummen, die von der Versicherungsgesellschaft über z.B. Flächenangaben ermittelt werden.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Sehr oft ist die Haftung der Versicherung begrenzt; so dass sich Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirkt. Beispielsweise heißt das bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro bezahlt die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert). Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte “Einrede der Unterversicherung” im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650,- Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen (Unterversicherungsverzicht). Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit der Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet, versichert.

Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl-Tarifzone). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche errechnet.

Chubb

Chubb Corporation ist ein international agierender Versicherungskonzern aus den Vereinigten Staaten.
Das Unternehmen wurde 1882 gegründet und hat Niederlassungen in Amerika, Europa, Asien und Australien.

In Deutschland ist die Gesellschaft seit 1976 ansässig. Chubb Insurance Company of Europe ist die europäische Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Versicherungskonzerns.

Mitversicherung

Eine Mitversicherung ist die Beteiligung mehrerer Versicherungsunternehmen an der Versicherung desselben Risikos. Üblich ist diese Form der Versicherung bei der Abdeckung von großen Risiken, hauptsächlich im Industriebereich.

Dabei werden mehrere rechtlich selbstständige Verträge in einer Versicherungspolice zusammengefasst. Jedes Versicherungsunternehmen haftet nur für seinen Anteil an der Gesamtversicherungssumme, es besteht also keine Gesamtschuldnerschaft.

In der Regel wird ein Versicherungsunternehmen als “Führender” bezeichnet. Der “Führende” führt den Schriftverkehr mit dem Versicherungsnehmer, zieht die Versicherungsprämien für sich und seine Mitversicherer ein und reguliert etwaige Schäden. Dafür zahlen die Mitversicherer dem Führenden, je nach Absprache eine Provision, die so genannte Führungsprovision oder Kostenprämie.

Mitversicherung kann in die übliche Form einer offenen sowie einer verdeckten oder stillen Mitversicherung unterschieden werden. Letztere kommt einem Versicherungspool (z. B. sog. “Luftfahrtpool”, “Atompool” oder “Pharmapool”) ähnlich, ist jedoch nicht das Gleiche.

Jedes Versicherungsunternehmen gilt gegenüber dem Versicherungsnehmer als Erstversicherer und ist damit direkter Vertragspartner (im Gegensatz zur Rückversicherung, wo nur der Erstversicherer einen Vertrag mit dem Rückversicherer geschlossen hat und somit auch nur dieser Ansprüche geltend machen kann).

Karlsruher Versicherungen

Die Karlsruher Versicherungen sind ein 1835 gegründetes Karlsruher Versicherungsunternehmen, welches bis Ende 2005 unter anderem aus der Karlsruher Lebensversicherung AG, der Karlsruher Versicherung AG, der Karlsruher Beamten-Versicherung AG, der Karlsruher Rechtsschutzversicherung AG und der Karlsruher Rendite Immobilien GmbH bestand. Das Unternehmen war als Sponsor insbesondere im sportlichen Bereich tätig, wie zum Beispiel beim Karlsruher SC und der BG Karlsruhe.

Die Unternehmensgruppe wurde im Oktober 2005 von der Württembergischen Lebensversicherung gekauft und danach Zug um Zug in den W&W Konzern integriert. Dies bedeutete unter anderem die Verlagerung von rund 500 Arbeitsplätzen von Karlsruhe nach Stuttgart.

Im Zuge der Integration sind die Namen “Karlsruher Beamten-Versicherung” und “Karlsruher Rechtsschutzversicherung” bereits 2006 verschwunden - die Gesellschaften wurden auf die Karlsruher Versicherung AG verschmolzen. Diese ging anschließend in der Württembergischen Versicherung AG auf. Die frühere “Karlsruher Lebensversicherung AG” wurde auf die “Württembergische Lebensversicherung AG” verschmolzen.

Unter dem Traditionsnamen “Karlsruher Lebensversicherung AG” tritt jetzt die ehemalige “Karlsruher Hinterbliebenenkasse” auf, die ausschließlich Produkte der Württembergischen Lebensversicherung vertreibt.

Der Mitarbeiterbestand der neuen “Karlsruher Lebensversicherung AG” sank allein im Jahr 2006 um fast ein Viertel (Quelle: Geschäftsbericht 2006).