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Äquivalenztausch

Der Äquivalenztausch ist ein Tausch, bei dem eine der beiden Tauschparteien einen Tauschnachteil erleidet, die andere hingegen dadurch einen Tauschvorteil erlangt.

Beispiel:
Anton besitzt eine Zigarre, Bruno besitzt 5 €. Anton möchte diese Zigarre gegen 5 € mit Bruno tauschen. Bruno weiß, dass die Zigarre anderswo unter 6 € nicht zu bekommen ist und stimmt dem Tausch zu.
Wie ersichtlich ist, hat Bruno einen Vorteil von 1 € aus dem Tausch geschlagen, während Anton (unwissentlich) einen Nachteil von 1 € erlitten hat.

Anders in diesem Fall: Anton möchte die Zigarre gegen 5 € mit Bruno tauschen. Er weiß, dass die Zigarre anderswo für 4 € zu bekommen ist. Bruno (weil er dies nicht weiß) stimmt dem Tausch zu und erleidet einen Tauschnachteil von 1 €, während Anton einen Tauschvorteil von 1 € hat.

Das Wesen des Äquivalenztausches kann also folgendermaßen beschrieben werden: “Man kann bei einem Tausch nur Gewinn machen, wenn der andere dabei Verlust macht.”

Würde Anton im ersten Fall nach dem Tausch erfahren, dass er die Zigarre auch gegen 6 € hätte tauschen können, würde er zurücktauschen. Bruno hingegen würde nicht zurücktauschen wollen.

Der im Tausch Benachteiligte würde immer zurücktauschen wollen. Der Tausch würde nicht zustande kommen, wenn die eine Tauschpartei vorher wüsste, dass sie einen Nachteil haben wird. Aus diesem Grund funktioniert der Äquivalenztausch nur, wenn beide Tauschparteien davon ausgehen, einen Vorteil aus dem Tausch zu schlagen (und einer sich demnach irren muss).

Ein Beispiel für den Äquivalenztausch in der heutigen Gesellschaft ist das Prinzip der Versicherung. Mit Abschluss einer Versicherung geht der Versicherte davon aus, dass er einen Schaden haben wird, den die Versicherung ersetzen muss (Vorteil des Versicherten, Nachteil der Versicherung). Die Versicherung hingegen geht davon aus, dass der Versicherte keinen Schaden haben wird, dafür aber über die gesamte Laufzeit seine Beiträge zahlt (Vorteil der Versicherung, Nachteil des Versicherten).

Der Äquivalenztausch ist ein Tausch unter der Annahme, dass das zu tauschende Ding oder die zu tauschende Leistung einen objektiven Wert habe. Diese Annahme wird unter anderem von Karl Marx vertreten.
“Neuere” (nach 1870) aufgekommene Theorien (siehe: Hermann Heinrich Gossen, Carl Menger, Friedrich von Wieser, Stanley Jevons, Léon Walras) gehen jedoch davon aus, dass der Wert eines Dinges oder einer Leistung eine rein subjektive Größe und somit nicht objektiv messbar sei. Der Vorgang des Tausches kann auch unter diesem Aspekt betrachtet werden: siehe: Ökonomischer Tausch.

Persönlicher Arrest

Der persönliche Arrest dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Individualanspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann. Der persönliche Arrest findet gemäß § 918 Zivilprozessordnung (ZPO) nur statt, wenn er erforderlich ist, um eine gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schulners zu sichern. Er ist damit gegenüber dem dinglichen Arrest subsidiär.

Fälle des persönlichen Arrestes sind etwa wenn sich der Schuldner der Ladung zur eidesstattlichen Versicherung entziehen will oder zu befürchten ist, dass er Vermögensstücke beiseite schaffen will.
Der persönliche Arrest wird durch Haft oder durch sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit vollzogen.

Zuständig für die Anordnung des Arrestes ist das Arrestgericht (entweder “Gericht der Hauptsache” oder das Gericht, indem sich der Gegestand oder die in ihrer persönlichen Freiheit zu beschränkende Person befindet). Die Anordnung des Arrests schafft die Grundlage für dessen Vollziehung. Diese erfolgt nicht von Amts wegen durch das Gericht, sondern im Auftrag des Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher. Die Vollziehung des persönlichen Sicherheitsarrestes regelt § 933 ZPO.

Statthafter Rechtsbehelf bzw. statthaftes Rechtsmittel des Schuldners gegen den Arrestbefehl ist der Widerspruch, wenn der Arrestbefehl durch Beschluss ergangen ist, ansonsten Berufung oder Revision.

Geregelt ist der persönliche Arrest in den §§ 916 ff. ZPO sowie Art. 26 des Haager Übereinkommens über den Zivilprozess.

Klien

Klien ist ein deutscher, speziell österreichischer, Familienname. Berühmte Träger des Namens sind:

  • Beatriz Klien, österreichische Pianistin
  • Christian Klien, österreichischer Formel-1-Rennfahrer
  • Konstantin Klien, Generaldirektor der UNIQA Versicherung AG
  • Walter Klien, österreichischer Pianist

Gilde

Gilde steht für:

  • Gilde (Kaufleute), ein Zusammenschluss von Kaufleuten
  • Zunft, eine ständische Körperschaft von Handwerkern
  • Gilde (Biologie), eine Gruppe von Arten
  • Gilde Brauerei, eine Brauerei in Hannover
  • Die Gilde, ein Computerspiel
  • einen Zusammenschluss von Spielern, siehe Massively Multiplayer Online Role-Playing Game
  • (Gildekapitän) Seefahrt (Versicherung der Kapitänsreeder für Ihre eignen Schiffe,Kapitäne wurden gildebestätigt

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Firmenlogo
Konzerninformation
Name Deutscher Mieterbund</br> Rechtsschutz-Versicherung AG
Hauptsitz Köln
Firmeninformation
Unternehmensform Aktiengesellschaft
Firmenname Deutscher Mieterbund</br> Rechtsschutz-Versicherung AG
Gründungsdatum 1982
Gründungsort Köln
Firmensitz Köln-Bayenthal
Mitarbeiter 32 (2006)
Beitragseinnahmen Brutto 14.800 T€ (2006)
Adresse
Kontaktadresse Deutscher Mieterbund</br>Rechtsschutz-Versicherung AG</br>Bonner Straße 323</br>50968 Köln</br>Deutschland
Webseite www.dmb-rechtsschutz.de

Die DMB Rechtsschutz-Versicherungen AG (Deutscher Mieterbund Rechtsschutz-Versicherung AG) mit Sitz in Köln wurden im Jahr 1982 zunächst als Spezialist für Mietrechtsschutz-Versicherungen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) durch den Deutschen Mieterbund gegründet.

Bei der DMB Rechtsschutz sind heute mehr als 720.000 Kunden versichert, und sie ist damit die führende Rechtsschutzversicherung im Bereich des Mietrechtsschutzes. Des Weiteren werden auch alle anderen Produkte des privaten Rechtsschutz angeboten.

Die DMB Rechtsschutz beschäftigt 32 Mitarbeiter am Stammsitz in Köln (Stand 2006). Die verdienten Beiträge brutto beliefenen sich im Geschäftsjahr 2006 auf 14.800 T€. Größter Aktionär ist neben dem Deutschen Mieterbund die IDEAL Versicherungsgruppe IDEAL_Versicherung mit 25% plus einer Aktie.

Organe der Gesellschaft

Vorsitzende des Aufsichtsrats:
Anke Fuchs, Bundesministerin a.D.

Vorstand:
Dr. Franz-Georg Rips Rechtsanwalt ;
Dr. Wolfgang Hofbauer, Dipl.-Kfm.

Otto Firle

Otto Firle (* 14. Oktober 1889 in Bonn; † 4. Juli 1966 in Düsseldorf) war ein deutscher Architekt und Grafiker bzw. Grafikdesigner.

1918 entwarf Firle, der im Ersten Weltkrieg Pilot war, das ursprüngliche Lufthansa-Logo mit dem Vogel, der als Kranich interpretiert wurde. Auch das erste Emblem der 1920 gegründeten Deutschen Reichsbahn stammte von Firle.

Zu Firles bekanntesten Bauten zählt das Verwaltungsgebäude der Nordstern-Versicherung am Fehrbelliner Platz in Berlin. Das Gebäude entstand im Rahmen der Neugestaltung Berlins durch Adolf Hitler und Albert Speer. Es trug Fassadenschmuck von Arno Breker und Waldemar Raemisch. Es ist als eines der wenigen Gebäude dieser Neugestaltungspläne erhalten.

Bauten

(unvollständig)

  • Fliegerdenkmal, Habsheim (Elsaß)
  • Gemeindehaus St. Laurentius, Berlin-Köpenick, Am Generalshof, 1927-1928
  • Umbau des Geschäftshauses der Firma F. V. Grünfeld, Berlin, Kurfürstendamm, 1928
  • Wohnbebauung, Berlin-Dahlem, Breitenbachplatz, 1928-1932
  • Europa-Haus (Hochhaus-Bauteil), Berlin, Stresemannstraße, 1931
  • Wohnhaus für den Cellisten Max Baldner, sog. „Klenderhof“, Kampen (Insel Sylt), 1933
  • Verwaltungsgebäude der „Nordstern“-Versicherung, sog. „Nordstern-Haus“, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz, 1935-1936
  • Wohnbebauung, Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm / Ilmenauer Straße, 1938-1939
  • Comenius-Schule, Düsseldorf-Oberkassel, Comeniusplatz, 1954

Rentenversicherungsträger

Rentenversicherungsträger sind in Deutschland die Institutionen, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VI Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung erbringen. Die Rentenversicherungsträger firmieren unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung.

Von den (gesetzlichen) Rentenversicherungsträgern sind die privaten Rentenversicherer zu unterscheiden, die Leistungen auf Grund privater Versicherungsverträge erbringen.

Thuringia

Thuringia ist

  • die lateinische und englische Bezeichnung des Landes / Gebietes Thüringen in Deutschland
  • die 1853 in Erfurt gegründete Thuringia Versicherungs-AG, heute Generali Versicherung AG, siehe AMB Generali
  • der Name verschiedener Studentenverbindungen
  • ein Album der deutschen Pagan Metal Band Menhir, siehe Menhir (Band) .
  • EUROPA Versicherungen EUROPA Versicherungen: Deutschlands erstklassiger, preiswerter Direktversicherer mit niedrigem Kostenniveau, hohen Servicestandards und schneller Leistung.
  • Autoversicherung | einsurance Versicherungsvergleich INFOBOX. KFZ-Versicherung: Informieren Sie sich detailliert · Verträge kündigen: Erfahren Sie, wie und wann Sie die Verträge richtig kündigen

Österreichische Beamtenversicherung

Die ÖBV - Österreichische Beamtenversicherung - ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Wien.
Der Versicherungsschutz steht entgegen der Namensgebung auch Nicht-Beamten offen.

Geschichte

1895 gründete der Verein der Staatsbeamten Österreichs in Wien, eine vorgewerkschaftliche Standesvertretung niederer Beamter, eine Sterbekasse zur Versicherung von Begräbniskosten. Bald wurden weitere Sterbekassen, wie die der Eisenbahner mit zusätzlichem Anspruch auf Versorgung von Witwen und Waisen der besonders im Verschub gefährdeten Bahnbediensteten, eingegliedert.
Seit 1945 führt der Verein den jetzigen Namen “Österreichische Beamtenversicherung”.

Unternehmen

Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVG) ist die ÖBV dem demokratischen Prinzip verpflichtet: Die Versicherten sind zugleich Mitbesitzer des Unternehmens.
Die ÖBV bietet Sach- und Lebensversicherungen an.

Der Verein wird geleitet vom Vorstand als Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat zur Kontrolle des Vorstandes und der Mitgliedervertretung oder Mitgliedervertreterversammlung als oberste Vertretung aller Mitglieder. Die oberste Vertretung tritt mindestens einmal jährlich zu einer ordentlichen Versammlung zusammen, in der u.a. die Bestellung und Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates, die Überprüfung der Geschäftsführung sowie die Entscheidung über die Überschussverwendung erfolgt.

Der Verein ist nicht ident mit der „Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter”, der österreichischen Pflichtversicherung für öffentlich Bedienstete.

Klaus Michaelis

Klaus Michaelis (* 1944 in Gollnow, Landkreis Naugard) war von 1996 bis 2005 Mitglied der Geschäftsführung des größten deutschen Rentenversicherungsträgers (Deutsche Rentenversicherung Bund).

Klaus Michaelis absolvierte Grundschule und Gymnasium und belegte von 1965 bis 1970 ein Studium der Rechtswissenschaften in Berlin. Seine Referendarzeit verbrachte er von 1970 bis 1974 am Kammergericht Berlin. Anschließend begann Klaus Michaelis eine Tätigkeit bei der BfA in der Leistungsabteilung Versicherung und Rente Inland und wechselte danach ins Justitiariat der BfA. Dort verblieb er bis 1980 um dann Leiter des Grundsatzreferates Rente Inland zu werden. Zehn Jahre später ernannte man ihn zum Abteilungsleiter in der Grundsatzabteilung und zum Datenschutzbeauftragten innerhalb der BfA. Seit 1. Juli 1996 war Klaus Michaelis Direktor dieser Behörde.

In seinen Zuständigkeitsbereich fielen u. a. die Sparten Grundsatz und Versicherung und Rente.