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WIND (Unwetterwarnsystem)

WIND (engl. Weather Information on Demand, dt.: Wetterinformation bei Bedarf) ist ein Informationsdienst, der lokal vor Unwettern warnt.

Im Auftrag der Versicherungskammer Bayern (VKB) wird seit 1. Mai 2002 vom Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik (ISST) der Fraunhofer-Gesellschaft in Zusammenarbeit mit der Meteomedia Deutschland GmbH das Unwetterwarnsystem WIND entwickelt und betrieben. Es soll durch rechtzeitige Warnungen Schutzmaßnahmen vor relevanten Wetterphänomenen ermöglichen und so helfen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Abonnenten können das System über das Internet konfigurieren und so zum Beispiel die zu überwachende Region und den Informationsweg (Telefon, Telefax oder E-Mail) bestimmen.

WIND kann von Kunden der öffentlich-rechtlichen Sachversicherer (z. B. Provinzial, Sparkassen-Versicherung, ÖSA, Versicherungskammer Bayern) zu einem Preis zwischen fünf und acht Euro pro Jahr abonniert werden, wird aber auch bei bestimmten Produkten als kostenlose Serviceleistung angeboten.

Unitas

Unitas steht für:

  • Unitas (Asteroid), ein Himmelskörper
  • Unitas (Schiff), ein Walfangmutterschiff aus dem 20.ten Jahrhundert
  • Unitas (Versicherung), eine Versicherung
  • Unitas-Verband → Verband der Wissenschaftlichen Katholischen Studentenvereine Unitas

UNITAS steht für:

  • UNITAS (Manöver), eine jährlich stattfindendes Manöver
  • UNITAS (Verlag), ein katholischer Verlag

Provinzial

Der Provinzial, auch Provinzsuperior, Provinzprior oder Provinzmagister genannt, ist der Leiter einer Ordensprovinz. Er visitiert die einzelnen Ordensmitglieder seiner Provinz in einem vorgeschriebenen Abstand, ist in seiner Provinz der Vorgesetzte der Ordensmitglieder und leitet die wirtschaftlichen Angelegenheiten seiner Provinz.

Seine Amtszeit beträgt, je nach Orden oder Kongregation, 3 oder 4 Jahre. Er wird entweder direkt durch den Generaloberen ernannt, oder aber von diesem nach einem vorausgehenden Wahlkapitel oder Provinzkapitel bestätigt. In vielen Orden oder Kongregationen ist seine Amtszeit auf eine gewisse Periodenzahl beschränkt, doch kann er dann häufig nach einem Aussetzen wiedergewählt werden. In anderen Gemeinschaften wiederum gibt es keine Beschränkung.

In seiner Amtsführung wird er von einem Provinzrat unterstützt. Für wichtige Angelegenheiten ist er verpflichtet, das Votum dieses Provinzrates einzuholen.

Gegenüber der Generalleitung seines Ordens ist der Provinzial zur Rechenschaft verpflichtet.

DBV

Die Abkürzung DBV steht für

  • Dezibel Volt (dBV); siehe Bel (Einheit).
  • den Deutschen Badminton-Verband.
  • den Deutschen Baseball und Softball Verband.
  • den Deutschen Bauernverband.
  • den Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V.
  • den Deutschen Bibliotheksverband.
  • die Deutsche Burgenvereinigung.
  • den Deutschen Boxsport-Verband.
  • den ehemaligen Deutschen Bund für Vogelschutz, heute Naturschutzbund Deutschland (NABU).
  • den Flughafen Dubrovnik (IATA-Code).
  • Druckbegrenzungsventil (auch: Überdruckventil)
  • die Deutsche Beamten-Versicherung.
  • den Deutschen Bridge-Verband.
  • den Deutschen Bahnkunden-Verband.
  • den Deutschen Bankangestellten Verband.
  • den Deutschen Bühnenverein.

Kapitalisierungsgeschäft

Ein Kapitalisierungsgeschäft oder eine Sparversicherung ist ein von einer Lebensversicherungsgesellschaft angebotener Sparvertrag (Versicherungssparen), der nach Art einer klassischen gemischten Versicherung (Kapitallebensversicherung, Ab- und Erlebensversicherung), jedoch ohne Risikokomponente gestaltet ist. Kapitalisierungsgeschäfte sind somit keine Versicherungsgeschäfte im eigentlichen Sinne; die Kalkulation stützt sich ausschließlich auf die beiden Rechnungsgrundlagen Zins und Kosten, es werden keine biometrischen Daten (z. B. Sterbetafeln) benötigt.

Kapitalisierungsgeschäfte sind so wie gemischte Versicherungen an den Zins- und Kostenüberschüssen beteiligt; Risikoüberschüsse fallen naturgemäß keine an.

Während in Frankreich die Kapitalisierungsgeschäfte (Contrats de capitalisation) sehr weit verbreitet sind, haben sie in Deutschland und Österreich keine besondere Bedeutung erlangt, zumal die von deutschen bzw. österreichischen Versicherern angebotenen Erlebens(kapital)versicherungen im Todesfall entweder den aliquoten Anteil an der Versicherungssumme auszahlen (steigende gemischte Versicherung) oder die Summe der bis zum Ableben eingezahlten Beiträge rückerstatten (Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr), sodass sich diese Tarife aufgrund der sehr geringen Risikokomponenten bzw. des sehr geringen Vererbungseffektes in ihren Leistungsspektren von echten Kapitalisierungsgeschäften kaum unterscheiden.

  • WWK Versicherungen - WWK Versicherungen WWK Lebensversicherungen ? der kompetente Partner in Sachen Vorsorge, Absicherung und Vermögensanlage. Versicherungen aus den Bereichen Rente, Kapitalanlage

R+V Versicherung

Die R+V Versicherung ist die Versicherungsgesellschaft der genossenschaftlichen Bankengruppe. Sie hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden, Hauptaktionär ist die DZ Bank. Der Vertrieb der Produkte geschieht zum einen über die 1200 Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken usw.), über ein eigenes Netz von Vertretern und
über den Aussendienst der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.

Zur R+V Versicherungs-Gruppe gehören u. a. folgende Gesellschaften:

  • R+V Versicherung AG
  • R+V Allgemeine Versicherung AG
  • R+V Rechtsschutzversicherung AG
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
  • KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG
  • R+V Lebensversicherung AG
  • R+V Krankenversicherung AG
  • R+V Pensionsfonds AG
  • R+V Pensionskasse AG
  • R+V Lebensversicherung a.G.
  • R+V Pensionsversicherung a.G.
  • Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G.
  • R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A.

1997 beteiligte sich die R+V-Versicherung an der Gründung des Vereins Aktive Bürgerschaft.

R+V Versicherung

Die R+V Versicherung ist die Versicherungsgesellschaft der genossenschaftlichen Bankengruppe. Sie hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden, Hauptaktionär ist die DZ Bank. Der Vertrieb der Produkte geschieht zum einen über die 1200 Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken usw.), über ein eigenes Netz von Vertretern und
über den Aussendienst der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.

Zur R+V Versicherungs-Gruppe gehören u. a. folgende Gesellschaften:

  • R+V Versicherung AG
  • R+V Allgemeine Versicherung AG
  • R+V Rechtsschutzversicherung AG
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
  • KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG
  • R+V Lebensversicherung AG
  • R+V Krankenversicherung AG
  • R+V Pensionsfonds AG
  • R+V Pensionskasse AG
  • R+V Lebensversicherung a.G.
  • R+V Pensionsversicherung a.G.
  • Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G.
  • R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A.

1997 beteiligte sich die R+V-Versicherung an der Gründung des Vereins Aktive Bürgerschaft.

  • Provinzial-Versicherungen Die in Norddeutschland tätige Versicherungsgesellschaft stellt ihre Produkte aus allen Versicherungssparten vor (teilweise ist ein Online-Abschluß möglich)

Freiwillige Beiträge

Freiwillige Beiträge sind Beitragszeiten nach § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB VI. Nach Absatz 1 des § 7 SGB VI ist für die freiwillige Versicherung in der deutschen Rentenversicherungen folgende Voraussetzungen nötig.

Personen, die die freiwillige Versicherung begehren, müssen

  • nicht versicherungspflichtig in der deutschen Rentenversicherung sein
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Personen, die Versicherungsfrei1 oder von der Versicherung befreit2 sind,

  • müssen die allgemeine Wartezeit3 (§ 50 Abs. 1 SGB VI) von 5 Jahren bei Beginn der freiwilligen Versicherung erfüllen.

Ausschuss von freiwilliger Versicherung:

  • Bezieher einer Altersvollrente sind von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossen.

Auszug aus § 7 SGB VI

(1) Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.

(2) Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind, können sich nur dann freiwillig versichern, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Dies gilt nicht für Personen, die wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit versicherungsfrei sind.

(3) Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig.

Auszug aus § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB VI

(1) Beitragszeiten sind Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. Pflichtbeitragszeiten sind auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten.

Fußnoten

1Versicherungsfreiheit richtet sich nach § 5 SGB VI. Versicherungsfrei sind z.B. Beamte, Richter oder Soldaten auf Zeit.
2Von der Versicherung befreit, bedeutet, dass jemand dem Grunde nach Versicherungspflichtig ist, aber aus Gründen (z.B. eigene Versorgung) auf Antrag sich befreien lassen hat.
3 Die allgemeine Wartezeit beträgt laut Gesetz 5 Jahre (60 Kalendermonate). Auf diese Zeit werden Pflichtbeitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet.

AachenMünchener

AachenMünchener ist der Sammelbegriff für eine deutsche Versicherungsgruppe im Besitz der AMB Generali Holding AG. Sie besteht aus den einheitlich geleiteten Aktiengesellschaften AachenMünchener Lebensversicherung AG und AachenMünchener Versicherung AG. Die AachenMünchener Lebensversicherung AG ist der zweitgrößte deutsche Lebensversicherer.

Kennzahlen 2004: (in Millionen Euro):

AachenMünchener Lebensversicherung AG AachenMünchener Versicherung AG
Gebuchte Bruttobeiträge 3.234,2 1.162,8
Versicherungsbestand 114.634,0
Aufwendungen für Versicherungsfälle 1.816,4 627,2
Eigenkapital 205,8 225,2

Mit dem Medienpreis der AachenMünchener, der im Jahr 2004 mit 25.000 EUR dotiert ist, werden journalistische Beiträge anerkannt, die sich „analytisch, konstruktiv-kritisch“ mit der Lebens- oder Sachversicherung befassen.

  • 1868 wurde die Deutsche Lebens-, Pensions- und Rentenversicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Potsdam als Vorläufer der AachenMünchener Lebensversicherung AG gegründet. 1924 schloss sie sich an die AachenMünchener Versicherungsgruppe an.
  • 1923 Gründung der Aachen-Potsdamer Lebensversicherungs-AG, Aachen und Potsdam, woraus 1924 die Aachener und Münchener Lebensversicherung AG entstand.
  • 1929 entstand die Aachener und Münchener Versicherungsgruppe durch den Erwerb von mehreren Beteiligungen. Im gleichen Jahr wurde die Katholische Volkshilfe, gemeinnützige Versicherungs-AG, die spätere Volkshilfe AG, in Berlin gegründet. 1938 übernahm eine Gesellschaft der Gruppe 74 Prozent des Aktienkapitals.
  • 1945 verlor die Gruppe das Auslandsgeschäft und musste ihre Tätigkeiten auf die Westzonen Deutschlands beschränken.
  • 1970 Bildung des Aachener und Münchener Versicherungskonzerns
  • 1971 Übernahme der Krankenversicherung Central
  • 1971 Beteiligung an der Badenia Bausparkasse
  • 1972 Der deutsche Versicherungsbestand der Cosmos Allgemeine Versicherungs-AG wird übernommen.
  • 1979 Geburtsstunde der Aachener und Münchener Gruppe. Die bisherige Aachener und Münchener Versicherung AG wird in die AMB Aachener und Münchener Beteiligungs-AG umbenannt.
  • 1998 Assicurazioni Generali S.p.A, eine der großen weltweit tätigen Versicherungsgruppen, erwirbt eine Mehrheitsbeteiligung von gut 65% an der AMB.
  • 1999 Beide Gesellschaften, die Aachener und Münchener Lebensversicherung AG und die Aachener und Münchener Versicherung AG erhalten einen gemeinsamen Vorstand.
  • 2000 175-Jahr-Feier der Aachener und Münchener Versicherung
  • 2005 Die Aachener und Münchener Lebensversicherung AG und die Aachener und Münchener Versicherung AG treten unter dem neuen Namen AachenMünchener auf. Rechtlich firmieren die Unternehmen unter AachenMünchener Lebensversicherung AG und AachenMünchener Versicherung AG.
  • 2006 Die AachenMünchener Versicherungsgesellschaft überträgt die Vertriebsorganisation komplett auf die Deutsche Vermögensberatung (DVAG). Dazu wird eine Übergangsgesellschaft gegründet, die zum 1. Januar 2008 zur DVAG übergehen wird. Der bisherige Vertrieb durch Mehrfachagenten und Makler wird auf andere Unternehmen der AMB-Generali-Gruppe aufgeteilt.

Krankenhaustagegeldversicherung

Eine Krankenhaustagegeldversicherung leistet für jeden Tag einer stationären Heilbehandlung oder Krankenhausaufenthaltes, der medizinisch notwendig ist, einen bei Vertragsabschluss vereinbarten festen Geldbetrag pro Tag („Tagegeld“, auch für Samstage und Sonntage). Üblicherweise ist die Höhe der Absicherung variabel, nicht einkommensabhängig und die Geldleistung als solche zeitlich unbegrenzt und steuerfrei.

Sie dient zum Auffangen von Kosten, die anlässlich eines Aufenthaltes im Krankenhaus und nicht über andere Versicherungen (Krankenversicherung) getragen werden.

Die oft geäußerte Kritik am Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung („sinnlos“, „überflüssig“) kann pauschal nicht mitgetragen werden: Die nachstehend aufgeführten Kosten belegen einige in der Summe durchaus teuere Fälle, die nicht „mal eben“ getragen werden können. Im Einzelfall macht eine solche Versicherung somit durchaus Sinn (s. a. die nachstehenden Beispiele).

Kosten, die bei stationärer Krankenhausbehandlung entstehen und die Haushaltskasse belasten können:

  • Haushaltshilfe anstelle der Hausfrau/Mutter
  • Hilfe im Betrieb
  • erhöhte Aufwendungen für Besuche bei auswärtigem Klinikaufenthalt (Fahrtkosten)
  • Mitaufnahme einer Begleit- oder Bezugsperson in das Krankenhaus für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr (”Rooming-in”)
  • gesetzliche Zuzahlungen pro Tag
  • Auslagen für Telefon, TV, Cafeteria usw.
  • bei Beamten deckt die Beihilfe regelmäßig nur einen Teil der Kosten im Krankheitsfall ab, und diese Kosten können erheblich belasten – Zwei- oder Einbettzimmer, privatärztliche Chefarztbehandlung usw.

Diese Kosten fallen als zusätzliche kostenpflichtige Leistungen an und können mit Hilfe der KHT oft überhaupt erst getragen werden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Finanzlücke eines nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlten Krankengeldes zum „normalen“ Netto-Monatsentgelt ausgeglichen werden muss.
Beiträge werden im Regelfall auf der Basis des Alters berechnet (Ältere müssen einen höheren Beitrag zahlen), und Gesundheitsfragen sind regelmäßig zu beantworten. Aus diesem Grund sollte eine solche Versicherung - wenn sie denn gewünscht ist - in jungen Jahren abgeschlossen werden. So sind die Beiträge geringer, und die Problematik einer Vorerkrankung, die den Abschluss einer solchen Versicherung unmöglich machen kann, ist vermieden.

Abgrenzung zur Krankentagegeldversicherung:

Die Krankenhaustagegeldversicherung darf nicht mit einer Krankentagegeldversicherung verwechselt werden, die eine Leistung nach Ablauf der Lohnfortzahlung (bei Arbeitnehmern) bzw. bei Selbständigen ab dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit erbringt.