Entries Tagged as ''

Arbeitslosigkeitsversicherung

Die Arbeitslosigkeitsversicherung ist im Gegensatz zur Arbeitslosenversicherung eine private Versicherung, die das Risiko der Arbeitslosigkeit abdeckt.

Sie wird oftmals im Zusammenhang mit einer Restschuldversicherung angeboten.

Die Versicherung versuchen, ihre Risiken begrenzt zu halten. Hierzu dienen:

  • Die Versicherung leistet die vereinbarten Zahlungen lediglich für eine kurze Zeit. Die maximale Leistungszeit beträgt laut Stiftung Warentest 2 Jahre Ausgabe März 2003 Finanztest.
  • Es besteht eine Wartezeit zwischen Abschluss der Versicherung und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Wer innerhalb dieser Wartezeit arbeitslos wird, erhält keine Leistungen.
  • Selbsverschuldete Arbeitslosigkeit (bei eigener Kündigung oder verhaltensbedingter Kündigung) ist meist nicht versichert.
  • Bestimmte Risikogruppen (z. B. ungelernte Arbeiter) erhalten bei manchen Anbietern keinen Versicherungsschutz.

Aufgrund dieser Einschränkungen ist die Arbeitslosigkeitsversicherung in Deutschland relativ gering verbreitet.

Die Definition des Begriffs „arbeitslos“ hat der BGH in seinem Urteil vom 11. Mai 2005 (Az: IV ZR 25/04) kundenfreundlich gefasst.

Quellen

Deckungsfonds

Ein Deckungsfonds ist ein Sicherheitenpool, aus dem Forderungen von Gläubigern befriedigt werden.

Deckungsfonds werden im Versicherungsbereich benutzt, um eine Masse zu bilden bei Zusammentreffen von Schadenersatzansprüchen aus der Sozialversicherung einer geschädigten Person und Ansprüchen gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers (siehe auch Quotenvorrecht).

Der Begriff wird auch für zusätzliche Sicherheiten bei fundierten Bankanleihen benutzt.

Schadenrückstellung

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (insbesondere in der Schaden- und Unfallversicherung üblicherweise als Schadenrückstellung bezeichnet) ist eine versicherungstechnische Rückstellung.
Sie wird von Versicherungsunternehmen für bis zum Bilanzstichtag bereits eingetretene entweder und bis dahin bekannte oder unbekannte, aber noch nicht oder nicht vollständig regulierte Schäden (Versicherungsfälle), gebildet.

Prinzipiell sind die Schadenrückstellungen dem Grunde und der Höhe nach für den einzelnen Versicherungsfall zu bilden, es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung. Dies führt dazu, dass für jeden Versicherungsfall eine selbstständige, vorsichtige Rückstellungsbemessung vorzunehmen ist und somit ein Ausgleichseffekt zwischen den einzelnen Versicherungsfällen ausgeschlossen wird.

Der Wertansatz ist generell der mutmaßliche Erfüllungsbetrag. Eine Abzinsung ist lediglich bei Renten-Deckungsrückstellungen zulässig.

Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen sind vom Rückstellungsbetrag abzusetzen. Dies erfolgt deswegen, weil hier Rückgriffe auf Dritte(Regress) oder Ansprüche auf ein versichertes Objekt bestehen (Provenues) oder mehrere Versicherer haften (Teilungsabkommen).

Es werden weiter Rückstellungen für unbekannte Spätschäden (IBNR = incurred but not reported) gebildet. Dabei werden die bisherigen Erfahrungen bezüglich der Anzahl und der Höhe der Spätschäden berücksichtigt.

Ebenso ist eine Teilrückstellung für Regulierungskosten zu bilden.

Nordoberpfalz

Die Region Nordoberpfalz umfasst die Gebiete der Landkreise Neustadt/Waldnaab, Tirschenreuth und der Stadt Weiden i.d.OPf..

Mehrere Organisationen haben sich schon unter diesem Namen aus dem Gebiet zusammengeschlossen. So gibt es den Wirtschaftsclub Nordoberpfalz und im Gespräch befindet sich auch eine Krankenhaus AG Nordoberpfalz. In dieser werden die bisherigen öffentlich-rechtlichen Krankenhäuser der Gebietskörperschaften zusammengefasst.

Es war auch ein Zusammenschluss der Sparkassen aus den besagten Gebiet unter dem Namen Sparkasse Nordoberpfalz vorgesehen, aber nachdem die Vereinigten Sparkassen im Landkreis Neustadt/Waldnaab davon Abstand genommen haben, firmiert der Zusammenschluss der Sparkassen Tirschenreuth und Weiden nun unter dem Namen Oberpfalz Nord.

Abschleppbrille

Eine Abschleppbrille ist eine Vorrichtung an einem LKW, um einen PKW abschleppen zu können.

Ähnlich der Abschleppachse ist am Heck des LKW ein brillenförmiges Gestell (daher auch der Name) angebracht, das hydraulisch gehoben und gesenkt werden kann, um einen PKW mit einer Achse aufzubocken. Verwendet wird die Abschleppbrille oft von der Pannenhilfe oder der Feuerwehr nach Verkehrsunfällen. Ein abgeschleppter PKW verhält sich dabei - im Gegensatz zur auch gebrauchten Abschleppachse - wie ein Einachsanhänger und ist dadurch leichter, speziell beim Rückwärtsfahren, zu lenken.