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GUSTAVO-Kantone

Dieser Begriff bezeichnet die Schweizer Kantone, in welchen die Gebäudeversicherung anstelle mit einer kantonalen Versicherung auch mit einer privaten Versicherung abgeschlossen werden kann.

Folgende Kantone gehören zu den GUSTAVO-Kantonen.

  • Genf
  • Uri
  • Schwyz
  • Tessin
  • Appenzell-Ausserhoden
  • Valais
  • Obwalden

Dabei stellen der Kanton Tessin sowie der Kanton Wallis die einzigen beiden Kantone dar, in denen die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch ist.

State Farm

State Farm Insurance Companies, kurz State Farm, ist eine der größten Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in den USA, der größte Fahrzeugversicherer des Landes. 2005 erwirtschaftete die Gruppe mit knapp 68.000 Mitarbeitern einen Umsatz von über 59 Milliarden US-Dollar und einen Gewinn von über 3,2 Milliarden US-Dollar. Das Unternehmen zählt damit zu den 25 größten Unternehmen der USA überhaupt und zu den 100 größten Unternehmen der Welt. Hauptsitz des 1922 gegründeten Unternehmens ist Bloomington im Bundesstaat Illinois. Vorstandsvorsitzender ist Edward Rust.

Freiwillige Beiträge

Freiwillige Beiträge sind Beitragszeiten nach § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB VI. Nach Absatz 1 des § 7 SGB VI ist für die freiwillige Versicherung in der deutschen Rentenversicherungen folgende Voraussetzungen nötig.

Personen, die die freiwillige Versicherung begehren, müssen

  • nicht versicherungspflichtig in der deutschen Rentenversicherung sein
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Personen, die Versicherungsfrei1 oder von der Versicherung befreit2 sind,

  • müssen die allgemeine Wartezeit3 (§ 50 Abs. 1 SGB VI) von 5 Jahren bei Beginn der freiwilligen Versicherung erfüllen.

Ausschuss von freiwilliger Versicherung:

  • Bezieher einer Altersvollrente sind von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossen.

Auszug aus § 7 SGB VI

(1) Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.

(2) Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind, können sich nur dann freiwillig versichern, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Dies gilt nicht für Personen, die wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit versicherungsfrei sind.

(3) Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig.

Auszug aus § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB VI

(1) Beitragszeiten sind Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. Pflichtbeitragszeiten sind auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten.

Fußnoten

1Versicherungsfreiheit richtet sich nach § 5 SGB VI. Versicherungsfrei sind z.B. Beamte, Richter oder Soldaten auf Zeit.
2Von der Versicherung befreit, bedeutet, dass jemand dem Grunde nach Versicherungspflichtig ist, aber aus Gründen (z.B. eigene Versorgung) auf Antrag sich befreien lassen hat.
3 Die allgemeine Wartezeit beträgt laut Gesetz 5 Jahre (60 Kalendermonate). Auf diese Zeit werden Pflichtbeitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet.

Autoversicherung

Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Pkw verstanden. Neben der Versicherung von Pkw zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der Autoversicherung.

Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko)
  • Schutzbrief
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Der Nachweis des Versicherungsschutzes (bei der Anmeldung des Fahrzeugs wie auch beim Versichererwechsel) erfolgt über eine sogenannte Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte.
Im Gegenzug melden die Versicherungen das Erlöschen des Versicherungsschutzes den jeweils zuständigen Behörden, welche in der Folge ggf. das Fahrzeug zwangsabmelden.
Die Zulassungsstellen melden den Eingang der Doppelkarte dem neuen Versicherer.

Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.

Colonia

Der Begriff Colonia bezeichnet

  • eine Siedlung im Römischen Reich, deren Bürger das Römische Bürgerrecht besaßen: Colonia (Rom)
  • die Stadtviertel in Mexiko-Stadt, z.B. Colonia Polanco
  • ein Departement in Uruguay: Colonia (Departamento)
  • eine Stadt in Uruguay: Colonia del Sacramento
  • den in romanischen Sprachen gebräuchlichen Namen für Köln
  • den ehemaligen Namen von Villa Baviera: Colonia Dignidad
  • eine Stadt im US-Bundesstaat New Jersey: Colonia (USA)
  • eine Versicherung mit Sitz in Köln: Colonia (Versicherung)
  • eine kroatische Popgruppe: Colonia (Band)
  • ein Mistkübelsystem in Wien
  • Colonia ist der Name von:

    • Adam Colonia, Maler
    • Isaack Colonia, Maler
  • CosmosDirekt - Deutschlands größter Direktversicherer Unser Angebot. Versicherung · Leben · Berufsunfähigkeit · Kindererwerbsunfähigkeit · Rente · Fahrzeuge · Haftpflicht · Unfall · Hausrat · Wohngebäude
  • WGV-Versicherungen WGV Versicherungen - wirklich gut versichert! WGV mit niedrigster Kostenquote in der Kfz-Versicherung, 6.9.2007. Private Altersvorsorge

WIND (Unwetterwarnsystem)

WIND (engl. Weather Information on Demand, dt.: Wetterinformation bei Bedarf) ist ein Informationsdienst, der lokal vor Unwettern warnt.

Im Auftrag der Versicherungskammer Bayern (VKB) wird seit 1. Mai 2002 vom Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik (ISST) der Fraunhofer-Gesellschaft in Zusammenarbeit mit der Meteomedia Deutschland GmbH das Unwetterwarnsystem WIND entwickelt und betrieben. Es soll durch rechtzeitige Warnungen Schutzmaßnahmen vor relevanten Wetterphänomenen ermöglichen und so helfen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Abonnenten können das System über das Internet konfigurieren und so zum Beispiel die zu überwachende Region und den Informationsweg (Telefon, Telefax oder E-Mail) bestimmen.

WIND kann von Kunden der öffentlich-rechtlichen Sachversicherer (z. B. Provinzial, Sparkassen-Versicherung, ÖSA, Versicherungskammer Bayern) zu einem Preis zwischen fünf und acht Euro pro Jahr abonniert werden, wird aber auch bei bestimmten Produkten als kostenlose Serviceleistung angeboten.