Entries Tagged as ''

Günter Volkmar

Günter Volkmar (* 28. Februar 1923 in Essen; † 22. Februar 2006) studierte Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft in Marburg.

Im Juni 1949 wurde er Mitglied der damaligen Gewerkschaft HBV, einer der Vorgängergewerkschaften der heutigen Gewerkschaft ver.di. Direkt nach seinem Eintritt wurde er hauptamtlicher Gewerkschafter. Zunächst wurde er Gewerkschaftssekretär für Arbeitsrecht für die Bereiche Banken und Versicherungen beim Hauptvorstand. 1955 wurde er in den geschäftsführenden Hauptvorstand der HBV, verantwortlich für die Bereiche Arbeitsrecht, Banken, Versicherungen und Tarifpolitik, gewählt. 1976 wurde er 2. Vorsitzender und 1980 dann Vorsitzender der HBV. Dies blieb er bis 1988.

Neben seiner hauptamtlicher Tätigkeit bei der HBV war er unter anderem Vorstandsmitglied der Hans-Böckler-Stiftung und Mitglied des DGB-Bundesvorstandes. Außerdem engagierte er sich für unterdrückte Gewerkschafter in Südafrika während der Apartheid.

ITERGO

Die ITERGO Informationstechnologie GmbH ist der zentrale IT-Dienstleister der ERGO Versicherungsgruppe.

Geschichte

Die ITERGO wurde am 1. Januar 2000 durch die Zusammenlegung der EDV-Abteilungen der Hamburg-Mannheimer, der Victoria, der D.A.S. und der DKV gegründet.

Aufbau

Sie hat ca. 1500 Mitarbeiter und ist 100%-ige Tochter der ERGO Versicherungsgruppe. Sitz der Geschäftsführung ist in Düsseldorf, weitere Standorte befinden sich in Hamburg, Köln und München.

Freiwillige Beiträge

Freiwillige Beiträge sind Beitragszeiten nach § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB VI. Nach Absatz 1 des § 7 SGB VI ist für die freiwillige Versicherung in der deutschen Rentenversicherungen folgende Voraussetzungen nötig.

Personen, die die freiwillige Versicherung begehren, müssen

  • nicht versicherungspflichtig in der deutschen Rentenversicherung sein
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Personen, die Versicherungsfrei1 oder von der Versicherung befreit2 sind,

  • müssen die allgemeine Wartezeit3 (§ 50 Abs. 1 SGB VI) von 5 Jahren bei Beginn der freiwilligen Versicherung erfüllen.

Ausschuss von freiwilliger Versicherung:

  • Bezieher einer Altersvollrente sind von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossen.

Auszug aus § 7 SGB VI

(1) Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.

(2) Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind, können sich nur dann freiwillig versichern, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Dies gilt nicht für Personen, die wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit versicherungsfrei sind.

(3) Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig.

Auszug aus § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB VI

(1) Beitragszeiten sind Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. Pflichtbeitragszeiten sind auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten.

Fußnoten

1Versicherungsfreiheit richtet sich nach § 5 SGB VI. Versicherungsfrei sind z.B. Beamte, Richter oder Soldaten auf Zeit.
2Von der Versicherung befreit, bedeutet, dass jemand dem Grunde nach Versicherungspflichtig ist, aber aus Gründen (z.B. eigene Versorgung) auf Antrag sich befreien lassen hat.
3 Die allgemeine Wartezeit beträgt laut Gesetz 5 Jahre (60 Kalendermonate). Auf diese Zeit werden Pflichtbeitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet.

Ver- und Entsorgungsstation

Ver- und Entsorgungsstationen dienen Wohnmobilen, Reisemobilen, Wohnwagen und Reisebussen dazu, Frischwasser zu tanken, Abwasser zu entsorgen und die Toilette zu
entleeren. Sie finden sich häufig auf Wohnmobil-Stellplätzen, Campingplätzen, an Tankstellen, Autobahnparkplätzen, bei Caravanhändlern, bei Busunternehmen oder an Kläranlagen. Die Ver- und Entsorgung kostet in Deutschland in der Regel jeweils 1 Euro und wird über einen integrierten Münzautomaten abgerechnet. Häufig ist die Ver- und Entsorgung auch kostenlos, um die Fahrzeugnutzer davon abzuhalten, Fäkalien im Straßengraben zu entsorgen.

Es gibt verschiedene Arten von Ver- und Entsorgungsstationen in Deutschland. Dazu gehören Holiday Clean, Cleanstar, Sani-Station, Sani Service 3in 1 und diverse Eigenbauten. In Frankreich und der Schweiz sind auch EURO-RELAIS Stationen sehr verbreitet.

Im Wesentlichen bestehen Ver- und Entsorgungsstationen aus einem Trinkwasseranschluß (meist mit einem Münzautomat, der die Wasserentnahme begrenzt und Mißbrauch verhindert) und einem Abwasseranschluß, der auch das Einleiten der vielfach noch gebräuchlichen Chemie-Toiletten Abwässer (Bordtoilette, Chemie-Toilette) ermöglicht.